- Geschäftsguthaben
- Höhe der Einlagen, die Mitglieder von Genossenschaften durch Barzahlung oder Zuschreibung von Gewinnanteilen auf ihren ⇡ Geschäftsanteil geleistet haben. Da G. bei Beendigung der Mitgliedschaft der Genossenschaft entzogen werden, verändert sich die Größe des Eigenkapitals bei Genossenschaften mit der Zahl der Geschäftsanteile und der Höhe der darauf erfolgten Leistungen.- Gewerbesteuer: G. sind nicht ⇡ Dauerschulden; Zinsen aus G. sind deshalb bei Ermittlung des ⇡ Gewerbeertrags der Genossenschaft nicht dem ⇡ Gewinn und die G. selbst bei Ermittlung des ⇡ Gewerbekapitals der Genossenschaft nicht dem ⇡ Einheitswert des gewerblichen Betriebs hinzuzurechnen.
Lexikon der Economics. 2013.